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Zivilrecht

Für ein gerechtes Miteinander

Zivilrecht

Die scheinbar einfachste Beziehung, die zwischen zwei Privatpersonen, wird auf rechtlicher Ebene durch das wohl komplexeste Regelwerk der deutschen Gesetzgebung bestimmt: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Mit seinen derzeit 2.385 Paragrafen – von der Geschäftsfähigkeit von Personen, Schuldverhältnisse, Vertragstypen bis hin zum Familien- und Erbrecht –  ist es ein Geflecht, das für Laien kaum zu entwirren ist. Die Kanzlei Kannieß & Partner hilft.

Rechtsberatung bei zivilrechtlichen Anliegen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen des Zivilrechts. Ob Miet- und Pachtrecht, oder bei Werk- und Dienstverträgen:

  • Erstellung von Verträgen
  • Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge
  • Schadensersatzforderungen.
  • Anfechten von Kaufvertragen
  • Rücktritt von Kaufverträgen
  • Einforderung der Pflichterfüllung durch die Gegenseite aus einem Kaufvertrag

Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie gegebenenfalls vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht. Unsere Rechtsanwältin Katrin Diercks ist Ihre Ansprechpartnerin für Miet- und Pachtverträge, während die Rechtsanwälte Bianca Kannieß und Jens-Ulrich Kannieß erfahrene Experten im Werkvertragsrecht sind.

Häufige Fragen im Bereich des Zivilrechts
  • Wie kündige ich meinen Mietvertrag korrekt?
  • Wie lang sind die Kündigungsfristen bei Mietverträgen?
  • Was muss ich bei Abschluss eines (gewerblichen) Mietvertrages beachten?
  • Welche Nebenkosten sind von meinem Mietvertrag mit umfasst?
  • Der Handwerker hat schlecht gearbeitet. Wie oft darf er nachbessern?
  • Das gekaufte Auto ist mangelhaft. Wann darf ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
  • Wann verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln an Gegenständen und Bauwerken?