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Baurecht

Wir helfen, wenn es am Bau kompliziert wird.

Baurecht

Das Baurecht mit seinen beiden Teilbereichen, dem öffentlichen sowie dem zivilrechtlichen privaten Baurecht, greift bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten. Ob Bauherr oder Bauunternehmer, ob Gartenlaube oder Windpark – wir stehen Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Projekts zur Seite, wenn rechtliche Fragen oder Probleme auftauchen.

Öffentliches Baurecht

Das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz –diese und andere öffentlich-rechtliche Regelungen bestimmen das Schicksal von öffentlichen Bauvorhaben. Bei Rechtsstreitigkeiten sind hier  die  Verwaltungsgerichte zuständig, vor denen die Kanzlei Kannieß & Partner ihre Mandanten, zumeist Bauherren oder Gemeinden, selbstverständlich ebenfalls vertritt.

Privates Baurecht

Das private Baurecht  ist Rechtsgrundlage, sobald ein Bauherr nach Erhalt seiner Baugenehmigung mit der Umsetzung seines Projekts beginnen möchte. Bei Verträgen mit Bau- und Handwerksunternehmen greift das im Bürgerlichen Gesetzbuch und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, (kurz: VOB) geregelte Werkvertragsrecht. Kommt es dabei zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern und in deren Folge zu einem Prozess, so ist dieser vor einem zivilen Gericht auszutragen.

Prozesse um Bauvorhaben sind nicht nur vielschichtig, sie können auch aufwändig, langwierig und kostenintensiv werden. Die Aufbereitung komplexer Sachverhalte muss mitunter von sachkundigen Spezialisten übernommen werden. Durch unsere guten Kontakte können wir jederzeit diese Sachverständigen für Sie hinzuziehen.  Sofern wir rechtzeitig aktiv werden, können Konflikte durch kluge Vertragsgestaltung gelöst oder sogar umgangen werden.