Eine weitere Rechtsmaterie, die sich aus vielen verschiedenen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Komponenten zusammensetzt, ist das Wirtschaftsrecht. Generell lässt es sich in zwei Hauptbereiche unterteilen:
Als Zweig des öffentlichen Rechts befasst sich das Wirtschaftsverwaltungsrecht mit dem staatlichen Anspruch, die Industriegesellschaft nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft zu ordnen. Details werden durch Fachgesetze geregelt, darunter:
Das Wirtschaftsprivatrecht ist der für die Wirtschaft relevante Bereich des Privatrechts auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und Handelsgesetzbuchs (HGB).
Zudem existieren auch in diesem Bereich eine ganze Reihe von Spezialgesetzen, darunter:
Damit unsere Mandanten auf den Wogen der Wirtschaft einen sicheren Kurs halten können, bietet Ihnen die Kanzlei Kannieß & Partner umfassende Rechtsberatung und -vertretung an.