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Verwaltungsrecht

Für die Bürger im Einsatz

Verwaltungsrecht

Aufgabe des Verwaltungsrechts ist es, das Verhältnis der Bürger zu der ihnen übergeordneten Gewalt, dem Staat zu regeln. Zentrale Themen unserer Anwälte sind hierbei unter anderem:

  • das öffentliche Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
  • das Umwelt- und Immissionsschutzrecht
  • das Agrarrecht
  • das Kommunalrecht
  • das Beamtenrecht
  • das Schulrecht
  • oder das Abgabenrecht

Handlungsformen der Verwaltung

Sind Sie als Bürger von einem Verwaltungshandeln betroffen, so werden Sie in der Regel über den Erlass eines Verwaltungsaktes durch eine Behörde konfrontiert. In einem solchen Fall ist Aufmerksamkeit geboten:

  • Ein Verwaltungsakt ist mit einer obligatorischen Rechtsmittelbelehrung verbunden. Diese besagt, dass Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen können – und müssen.
  • Darüber hinaus kann die Verwaltung durch den Erlass einer Satzung (z. B. ein Bebauungsplan) oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in Erscheinung treten.
  • Die Verwaltung kann aber auch privatrechtlich handeln, beispielsweise wenn eine Gemeinde ein Gewerbegrundstück kauft.

Rechtsberatung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen

Unsere Leistungen beginnen stets mit umfassender Beratung des Mandanten. Wir unterstützen Sie bei außergerichtlichen Einigungen und vertreten Sie bei Prozessen vor den Verwaltungsgerichten bis in die höchsten Instanzen, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundeverfassungsgericht.

Sie suchen erfahrene Anwälte im Verwaltungsrecht in Schleswig-Holstein? Rufen Sie uns an!

Häufige Fragen im Bereich des Verwaltungsrechts

  • Welche Bauvorhaben dürfen durch wen im Außenbereich errichtet werden?
  • Wann liegt ein Grundstück im Innenbereich, wann im Außenbereich?
  • Wie dicht dürfen Windenergieanlagen an Wohngrundstücke heranrücken?
  • Wie wehre ich mich gegen einen Bebauungsplan/Regionalplan?
  • Wann muss ich als Anlieger Straßenausbaubeiträge und Erschließungskosten zahlen?
  • Habe ich ein Recht auf Benutzung öffentlicher Einrichtungen?
  • Muss ich Altlasten auf meinem Grundstück beseitigen, die ich nicht verursacht habe?