Aufgabe des Verwaltungsrechts ist es, das Verhältnis der Bürger zu der ihnen übergeordneten Gewalt, dem Staat zu regeln. Zentrale Themen unserer Anwälte sind hierbei unter anderem:
Sind Sie als Bürger von einem Verwaltungshandeln betroffen, so werden Sie in der Regel über den Erlass eines Verwaltungsaktes durch eine Behörde konfrontiert. In einem solchen Fall ist Aufmerksamkeit geboten:
Unsere Leistungen beginnen stets mit umfassender Beratung des Mandanten. Wir unterstützen Sie bei außergerichtlichen Einigungen und vertreten Sie bei Prozessen vor den Verwaltungsgerichten bis in die höchsten Instanzen, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundeverfassungsgericht.
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