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Honorar

Was kostet mich ein Anwalt?

Honorar

Die Berechnung unserer Vergütung (Gebühren und Auslagen) richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern wir nicht eine mandatsbezogene Honorarvereinbarung getroffen haben.

Vor Gericht:

In gerichtlichen Verfahren (außer bei den meisten Sozialrechtsangelegenheiten sowie Straf- und Bußgeldangelegenheiten) werden die Kosten durch den vom angerufenen Gericht festgesetzten Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert bestimmt. Eine solche Festsetzung ist bei der Berechnung unserer Vergütung bindend.

Außergerichtlich:

Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich unser Honorar nach der Bedeutung der Angelegenheit, nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung und nach der finanziellen Situation des Mandanten. Die Kosten einer Erstberatung sind bei Verbrauchern gesetzlich auf 190 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer beschränkt.

Abhängig von Ihrer finanziellen Lage besteht auch die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Hierzu beraten wir Sie gern.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie uns bitte Ihre Versicherungsdaten möglichst schon bei Mandatserteilung mit.

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