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Wählerinitiative Netzwerk Dithmarschen in Depression

Zum Artikel „Petition gegen weitere Windenergieanlagen“ in der Dithmarscher Landeszeitung vom 16. November 2018.

Dort wurde über eine Eingabe der Wählerinitiative Netzwerk Dithmarschen, die im Kreistag mit zwei Abgeordneten vertreten ist, berichtet, die sich gegen weitere Windkraftanlagen in Dithmarschen wendet.

Es verwundert nicht, wenn die wenigen Mitglieder der Wählerinitiative Netzwerk Dithmarschen (WND) zunehmend „in Depression“ verfallen, wie ihre Sprecherin, Frau Eike Ziehe, zitiert wird. Man darf schon erwarten, dass sich in den Kreistag gewählte Volksvertreter mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und somit unseren Spielregeln beschäftigen, wenn sie ihren Wählern „freie Horizonte“ (so die Homepage der WND) versprechen und dabei nicht gegen eine Wand laufen wollen. Es hatte schon seinen Grund, warum der heutige Ministerpräsident Daniel Günther sein Wahlversprechen, nämlich größere Abstandsflächen zu Siedlungsbereichen, nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Nachprüfung in den Koalitionsvertrag hereinschreiben ließ und der Kreis Dithmarschen vor dem Oberverwaltungsgericht für seine (Teil-)Verhinderungsplanung gegen Windenergie eine herbe Niederlage einstecken musste.

Schon die im Baugesetzbuch vorgenommene Privilegierung der Windenergie im Juli 1996 erfolgte nicht, wie die WND nach dem Motto „stumpf ist Trumpf“ gebetsmühlenartig wiederholt, im Interesse von irgendwelchen Ackerbonzen, sondern um erneuerbare Energien zu fördern. Ausschließlich aus Gründen der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes trat im Januar 1991 das Stromeinspeisegesetz in Kraft, und bereits das allererste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000 nannte ausdrücklich als Ziel des Gesetzes den Klima- und Umweltschutz sowie die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung. Es bezog sich schon damals auf die Vorgaben der Europäischen Union und die völkerrechtlichen Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll zur Minderung der Treibhausgasemissionen, die nachweislich durch den Menschen verursacht seit 1850 stark steigen. Seit Dezember 2015 gilt nach der UN-Klimakonferenz die verbindliche Verpflichtung der 193 Mitgliedstaaten, die Erderwärmung bei 2 Grad Celsius zu stoppen, da andernfalls die negativen Folgen unbeherrschbar werden.

Die gesetzliche Privilegierung der Windenergie dient dem Klima- und Artenschutz. Als zwischen Perm und Trias über einen Zeitraum von zehntausenden Jahren das Klima um 5 Grad Celsius anstieg, starben 90 % aller marinen und 70 % der terrestrischen Arten. Aktuell liegen wir bereits jetzt 1 Grad Celsius über dem vorindustriellen Mittel, und zwar nur aufgrund des Temperaturanstiegs der letzten 25 Jahre. Ein Abschmelzen des Eispanzers auf Grönland ist schon bei 1,5 Grad Celsius unumkehrbar, dann steigt der Meeresspiegel langfristig um sieben Meter. Die Weltbank rechnet mit 140 Mio. Klimaflüchtlingen bis 2050, und zwar allein innerhalb der betroffenen Länder, also noch ohne grenzüberschreitende Migration. Nur für Zyniker ist CO² „kein Schadstoff, sondern eine unverzichtbare Voraussetzung für alles Leben“, wie es im Grundsatzprogramm der AfD heißt. Anmerkung am Rande: Laut einer Studie des Potsdamer Instituts für Klimaforschung würden 44 % der Energiewendegegner AfD wählen, ebenso 23 % der Windkraftgegner.

Der gesetzlichen Privilegierung müssen sich die Windenergieanlagenbetreiber nicht schämen, auch wenn mit ihr Geld verdient wird, früher mehr als heute. Viele Landwirte, die mit Windkraft und Photovoltaik auch finanziell ins Risiko gingen, gleichen mit den Einnahmen Verluste aus Dürreperioden oder niedrigen Milchpreisen aus.

Auch wenn die Windenergie in Deutschland aktuell 72.000.000 Tonnen Treibhausgase pro Jahr einspart, so ist sie zwar ein unverzichtbarer Beitrag zur Klimawende, aber bei weitem nicht der alleinige. Energieeinsparpotenziale müssen mit intelligenter Technologie ebenso genutzt werden, wie es zwingend erforderlich ist, konsequent die Energieträger zu wechseln, also weg von Öl und Gas, insbesondere bei der Wärmeerzeugung und dem Straßenverkehr.

Die freie Marktwirtschaft kann dies nicht gewährleisten, also reagiert der Gesetzgeber. So u.a. mit Gesetzen für den beschleunigten Netzausbau, die z.B. dazu führten, dass meine eigene Windenergieanlage im Kreis Steinburg nicht mehr nennenswert abgeregelt werden muss. Oder mit der gesetzlichen Privilegierung der Windenergie bereits Mitte der Neunzigerjahre. „Der Gemeinde-/Bürgerwillen als solcher ist kein abwägungserheblicher Belang und kann daher nicht in die Abwägung eingestellt werden“ – so deutlich und richtig formuliert es der Kieler Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer, der die Landesregierung berät und vertritt. Natürlich kann der Bürger im laufenden Regionalplanverfahren mit sachgerechten Einwendungen Einfluss nehmen, was ich auch dringend empfehle. Aber: Allein zu sagen, man sei dagegen, ist dumm.

Dies haben die Windenergiegegner offensichtlich nicht verstanden. Sie fordern „Akzeptanz“ ein und übersehen, dass die zweifellos weithin sichtbaren Windenergieanlagen bereits auf breite Akzeptanz stoßen. Mag die WND einmal ihre Mitglieder durchzählen – jeder Bürgerwindpark hat mehr. Und auch die vielen und in steigender Zahl auch wiederkehrenden Urlauber werden nicht zwangsweise nach Büsum deportiert. Ich persönlich habe dagegen keine Akzeptanz für: zweitaktbefeuerte Laubpuster, motorgetriebene Salzsteuer und Windenergiegegner, denen der Ausblick aus dem Wohnzimmerfenster wichtiger als der Artenschutz und der Hambacher Forst ein Rohstofflieferant für den heimischen Holzofen ist.

Jens-Ulrich Kannieß, RA

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